Workshop:
Konzession / Betriebskonzept / Baurechtliche Probleme –
Fallstricke & Nachbesserung
RAin Dr. Margarete von Galen / RA Guntram Knop / Howard Chance /
Gerrit Gathen / Andreas Ramisch
Die Praxis zeigt, das einige Städte und Kreise versuchen, bauordnungsrechtliche Tatbestände (z.B. fehlende Baugenehmigungen oder Nutzungsänderungen) im Erlaubnisverfahren nach dem ProstSchG abzuwickeln, um vorliegende rechtliche Mängel (z.B. eine Gebietsunverträglichkeit für ein Bordell im Mischgebiet) mit der Ablehnung der beantragten Betriebszulassung durch die Ordnungs- / Gewerbebehörde zu erledigen bzw. über diesen Weg Betriebsschließungen zu erreichen.
Auf diese Problematik hinsichtlich der konkreten Befugnisse nach dem ProstSchG wird ebenso eingegangen, wie auf die bauordnungsrechtliche Zuordnung der Betriebe und die hieraus für bestehende oder künftige Betreiber zu erwartenden Schwierigkeiten in den jeweiligen Erlaubnisverfahren bei den Behörden.