Info zu Zukunft-Rotlicht
Zukunft Rotlicht 2. Deutscher Rotlicht-Kongress am 28.10.2019 in Frankfurt am Main
Saalbau Gallus – Frankenallee 111 – 60326 Frankfurt am Main
ProstSchG gilt seit 01. Juli 2017
Seit 1. Juli 2017 gilt in Deutschland das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), dessen Übergangsregelungen zum 31. Dezember 2017 endeten.
Seit Anfang dieses Jahres müssen alle Personen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen, eine Gesundheitsberatung vorweisen und sich amtlich als Sexarbeiter(in) registrieren. Betreiberinnen und Betreiber von sogenannten „Prostitutionsstätten“ (Bordelle, Clubs, Terminwohnungen) und „Prostitutionsvermittlungen“ (Escort-Services) benötigen eine amtliche Erlaubnis, die an besondere Erfordernisse gebunden ist:
Zuverlässigkeit der Person und ein gesetzeskonformes Betriebskonzept sind Pflicht, ebenso müssen baurechtliche Genehmigungen nachgewiesen oder neu beantragt werden. Außerdem gelten neue Dokumentationsvorschriften, die Schwarzgeldgeschäfte und Menschenhandel verhindern sollen.
Zukunft Rotlicht Kongress in Frankfurt
Mit den vielfältigen Problematiken, die Sexworker, Betreiberinnen und Betreiber aber auch die Behörden betreffen, beschäftigt sich der diesjährige bundesweite Rotlicht-Kongress unter dem Motto „Zukunft Rotlicht!“. Steuerproblematiken, Umgang mit den Behörden, Betriebsorganisation, Marketing und vieles weitere mehr stehen auf dem ganztägigen Programm: Vorträge und Seminare von ausgewiesenen Experten, Diskussionsrunden und Gedankenaustausch, ein Meet & Greet für die Branche.